SJR-Aufwandsentschädigung
In der Ordnung zur Aufwandsentschädigung wurde vom Vorstand festgelegt, wie hoch die Aufwandsentschädigung ist, die ehrenamtliche Jugendleiterinnen und Jugendleiter im Stadtjugendring üblicherweise für ihren Einsatz bekommen. Das Dokument beschreibt den Regelfall, der Vorstand kann Abweichungen beschließen.
Die Leiterinnen und Leiter versichern, dass sie durch die ausbezahlte Aufwandsentschädigung nicht den Steuerfreibetrag von derzeit 3.000,- Euro pro Jahr (Übungsleiterpauschale) überschreiten und die steuerfreie Pauschale nicht durch anderweitige Tätigkeit ausgeschöpft wird. Sofern es sich entgegen dieser Versicherung um steuerbare Einkünfte handelt, obliegt die ordnungsgemäße Versteuerung ausschließlich den Leiterinnen und Leitern.