Fördertitel 4 – Förderung ehrenamtlich tätiger Jugendleiter:innen (Juleica-Förderung)
Zweck und Gegenstand der Förderung
Die Förderung soll ehrenamtlich Mitarbeitenden einen kleinen Teil ihrer Auslagen ersetzen und gleichzeitig als Anerkennung ihrer geleisteten Arbeit dienen. Die Förderung kommt den ehrenamtlich Mitarbeitenden persönlich zu.
Zuwendungsempfänger
Im Stadtgebiet Ansbach tätige Jugendleiter:innen mit Juleica.
Umfang der Förderung
Die Vollversammlung des SJR beschließt im Haushaltsansatz einen angemessenen Betrag für diesen Förderbereich. Dieser Gesamtbetrag wird anteilig auf die eingegangenen Anträge verteilt. Als Höchstgrenze gilt jedoch pro Antragsteller:in 45,- €/ Jahr.
Fördervoraussetzungen
Mindestens 7 Monate aktive und regelmäßige Mitarbeit im aktuellen Haushaltsjahr bei einer der im SJR zusammengeschlossenen Jugendorganisationen.
Die/der Antragsteller:in ist Inhaber:in einer gültigen Juleica und arbeitet nicht (egal in welcher Form) hauptberuflich im Bereich der Kinder-und Jugendarbeit
Verfahren der Antragsstellung
Verfahren:
Die/der ehrenamtliche Jugendleiter:in stellt einen Antrag auf dem Formblatt des SJR. Dieser geht dem SJR zwischen September und 1. Dezember des lfd. Kalenderjahres zu. Die Jugendorganisation, in der die/der Jugendleiter:in tätig ist, bestätigt dies durch Unterschrift. Beizufügen ist die Kopie der gültigen Juleica der/des Antragsteller:in.
Bewilligung:
Die Förderung wird ausschließlich auf das Privatkonto des/der Jugendleiter:in überwiesen. Ein Bewilligungsschreiben für den Betrag ergeht nicht.
Antragsformular
Das Formblatt für die Antragsstellung findet ihr unter dem folgenden Button. Der Antrag lässt sich nach dem Download direkt am PC ausfüllen.