Fördertitel 4 – Förderung ehrenamtlich tätiger Jugendleiter:innen (Juleica-Förderung)

Zweck und Gegenstand der Förderung


Die Förderung soll ehrenamtlich Mitarbeitenden einen kleinen Teil ihrer Auslagen ersetzen und gleichzeitig als Anerkennung ihrer geleisteten Arbeit dienen. Die Förderung kommt den ehrenamtlich Mitarbeitenden persönlich zu.

Zuwendungsempfänger


Im Stadtgebiet Ansbach tätige Jugendleiter:innen mit Juleica.

Umfang der Förderung


Die Vollversammlung des SJR beschließt im Haushaltsansatz einen angemessenen Betrag für diesen Förderbereich. Dieser Gesamtbetrag wird anteilig auf die eingegangenen Anträge verteilt. Als Höchstgrenze gilt jedoch pro Antragsteller:in 45,- €/ Jahr.

Fördervoraussetzungen


Mindestens 7 Monate aktive und regelmäßige Mitarbeit im aktuellen Haushaltsjahr bei einer der im SJR zusammengeschlossenen Jugendorganisationen.

Die/der Antragsteller:in ist Inhaber:in einer gültigen Juleica und arbeitet nicht (egal in welcher Form) hauptberuflich im Bereich der Kinder-und Jugendarbeit

Verfahren der Antragsstellung


Verfahren:
Die/der ehrenamtliche Jugendleiter:in stellt einen Antrag auf dem Formblatt des SJR. Dieser geht dem SJR zwischen September und 1. Dezember des lfd. Kalenderjahres zu. Die Jugendorganisation, in der die/der Jugendleiter:in tätig ist, bestätigt dies durch Unterschrift. Beizufügen ist die Kopie der gültigen Juleica der/des Antragsteller:in.

Bewilligung:
Die Förderung wird ausschließlich auf das Privatkonto des/der Jugendleiter:in überwiesen. Ein Bewilligungsschreiben für den Betrag ergeht nicht.

Antragsformular


Das Formblatt für die Antragsstellung findet ihr unter dem folgenden Button. Der Antrag lässt sich nach dem Download direkt am PC ausfüllen.