Fördertitel 6 – Förderung von Projekten zum Thema „Integration und Inklusion“
Zweck und Gegenstand der Förderung
Ziel des Aktionsprogramms ist es, die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen an der Gesellschaft und besonders an Angeboten der verbandlichen Jugendarbeit zu fördern.
Gefördert werden:
- niederschwellige Maßnahmen und Aktivitäten, die kurzfristig und punktuell…
- Projekte, die mittelfristig strukturell…
… die Inklusion, Integration und/oder Selbstorganisation betroffener Kinder und Jugendlicher initiieren und befördern.
Die Förderung kann sich dabei auch auf folgende Schwerpunkte erstrecken:
- Sensibilisieren für/ Informieren über das Thema, sowie Maßnahmen, die sich gegen die Instrumentalisierung oder Stereotypisierung von Menschengruppen richten;
- Initiierung und Durchführung von Aktivitäten, Programmen oder Projekten zumThema;
- Begleitung und Beratung von ehrenamtlichen und hauptberuflichen Mitarbeiter:innen der Jugendarbeit, besonders in (in Gründung befindlichen) Initiativen von Betroffenen;
- Begleitung und Beratung der Maßnahmen und Aktivitäten, Projekte durchHonorarfachkräfte;
- Elternarbeit insoweit, als sie zum Zugang zu betroffenen Jugendlichen notwendig undsinnvoll ist, und sie einen angemessenen Teil der Gesamtmaßnahme nicht übersteigt.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind die in den SJR zusammengeschlossenen Jugendorganisationen und andere in der Stadt Ansbach öffentlich anerkannte freie Träger der Jugendhilfe, die Angebote im Bereich der Jugendarbeit vorhalten. In Ausnahmefällen ist durch Beschluss des Vorstands auch die Förderung vom Maßnahmen der Jugendarbeit durch andere Gruppierungen möglich.
Umfang der Förderung
Förderung von Maßnahmen und Aktivitäten:
Förderfähig sind Sach- und Honorarausgaben, die in unmittelbarem Zusammenhang mit den Maßnahmen und Aktivitäten stehen. Dabei beträgt die Zuwendung insgesamt bis 150,00 € je Einzelmaßnahme/ Aktivität, maximal jedoch das entstandene Defizit.
Förderung von Projekten:
Förderfähig sind Sach-und Honorarausgaben, die in unmittelbarem Zusammenhang mit den Projekten stehen. Anschaffungskosten für Geräte und Ausrüstungsgegenstände sind nur im unbedingt notwendigen Umfang mit maximal 10 % der Gesamtausgaben förderfähig.
Die Zuwendung beträgt insgesamt bis zu 1.500 € pro Jahr je Projekt, maximal jedoch das entstandene Defizit.
Fördervoraussetzungen
Gefördert werden im Stadtgebiet Ansbach vorbehaltlich der Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel:
- Maßnahmen und Aktivitäten, (ein oder mehrtägige Einzelveranstaltungen);
- Projekte mit maximal 24 Monaten Laufzeit.
Es können nur solche Maßnahmen und Projekte gefördert werden, mit denen vor der Erteilung der Bewilligung noch nicht begonnen wurde, es sei denn, dass der vorzeitige Vorhabensbeginn ausdrücklich genehmigt wurde.
Verfahren der Antragsstellung
Maßnahmen und Aktivitäten:
Die Anträge sind auf dem Formblatt des SJR spätestens 8 Wochen nach Beendigung der Maßnahme einzureichen.
Den Anträgen sind beizufügen:
- Konzeption der Maßnahme;
- Ausschreibung;
- Kostenaufstellung (Einnahmen & Ausgaben).
Projekte:
Die Anträge sind auf dem Formblatt des SJR, spätestens 8 Wochen vor Beginn des Projekts einzureichen.
Den Anträgen sind beizufügen:
- Konzeption des Projekts;
- Kostenkalkulation.
Spätestens 8 Wochen nach Abschluss des Projekts ist ein Abschlussbericht mit Endabrechnung (einschließlich Belege) einzureichen. Die Zuschussauszahlung erfolgt auf Grundlage dieser Abrechnung. Bei Bedarf kann auf Antrag ein Vorschuss von bis zu 50 % der zu erwartenden Förderhöhe auf Grundlage der Kostenkalkulation ausbezahlt werden.
Antragsformular
Das Formblatt für die Antragsstellung findet ihr unter dem folgenden Button. Der Antrag lässt sich nach dem Download direkt am PC ausfüllen.