Fördertitel 2 – Förderung der Jugendbildung

Zweck und Gegenstand der Förderung


Jugendarbeit hat eine besondere, durch andere Bildungsträger nicht ersetzbare, Funktion im Bereich der nicht formellen Bildung junger Menschen. Gekennzeichnet ist außerschulische Jugendbildung durch Strukturmerkmale wie Freiwilligkeit, Interessensorientierung und Selbstbestimmung.

Die Förderung der Jugendbildung soll alle im SJR zusammengeschlossenen Jugendverbände und –initiativen in die Lage versetzen, Angebote deraußerschulischen Jugendbildung auf örtlicher und gemeindlicher Ebene durchzuführen. Die inhaltlichen Schwerpunkte der Bildungsarbeit werden dabei von den Jugendorganisationen eigenständig festgelegt. Die Jugendringe tragen durch Beratung und Unterstützung (z. B. Vermittlung von Fachkräften) zur Qualifizierung der Angebote bei. Außerschulische Jugendbildung soll jungen Menschen Hilfen zur freien Entfaltung ihrer Persönlichkeit, ihrer Fähigkeiten und Kenntnisse geben und sie zur Wahrnehmung ihrer Rechte und zur Mitverantwortung in der Gesellschaft befähigen. Den jungen Menschen werden dabei Lernfelder angeboten, in denen sie ihre eigene Situation und die bestimmenden inneren und äußeren Faktoren erfahren und ihr eigenes Verhalten überprüfen. Jugendbildung stellt damit Bezüge zu den unterschiedlichen Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen her und ermöglicht Bildungserfahrungen durch abwechslungsreiche Angebotsformen und den Einsatz vielfältiger Methoden.

Gefördert werden örtliche und gemeindliche Angebote der außerschulischen Jugendbildung, die sich insbesondere auf die Bereiche der allgemeinen, politischen, sozialen, gesundheitlichen, kulturellen, naturkundlichen und technischen Bildung beziehen. Jeder Bildungsmaßnahme muss eine pädagogische Zielvorstellung zugrunde liegen, die mittels geeigneter Methoden umgesetzt wird. Die jugendlichen Teilnehmer:innen sollen dabei möglichst weitgehend an der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung beteiligt sein. Eine örtliche Maßnahme liegt vor, wenn sich die Ausschreibung vorwiegend an Teilnehmer:innen im Stadtgebiet richtet.

Die Förderung durch den SJR ist vorrangig vor einer zusätzlichen Förderung aus Mitteln der bayerischen Staatsregierung zu gewähren. Die erhaltenen kommunalen Mittel sind bei der Antragstellung auf Landesebene anzugeben.

Fördervoraussetzungen


Jugendbildungsmaßnahmen im Sinne der Richtlinien liegen vor, wenn

  • die Maßnahme dem Zweck und Gegenstand der Förderrichtlinie entspricht;
  • die Maßnahme grundsätzlich allen Jugendlichen offen steht;
  • die Teilnehmer:innen grundsätzlich nicht älter als 26 Jahre sind;
  • die Teilnehmer:innenzahl mindestens 8 beträgt;
  • die Teilnehmer:innenzahl nicht mehr als 60 beträgt;
  • je angefangene 20 Teilnehmer wenigstens 1 Referent:in oder
  • verantwortliche:r Mitarbeiter:in zur Verfügung steht.

Eine Förderung ist insbesondere nicht möglich bei:

  • Maßnahmen, deren Programm weniger als zur Hälfte der Veranstaltungsdauer Themen im Sinne der Jugendbildungsmaßnahmen umfassen;
  • touristischen Unternehmen, Erholungs-und Unterhaltungsveranstaltungen, Wettkämpfen, Kundgebungen, der laufenden Arbeit von örtlichen Gruppen bzw. der laufenden örtlichen Tätigkeit von Einrichtungen, geschlossenen Treffen von Chören, Orchestern, Laienspielgruppen sowie schul-und berufsqualifizierenden Aus-und Fortbildungen

Dauer der Maßnahmen

Zuwendungen können beantragt werden für:

  • 1-Tagesmaßnahmen (mindestens 4 Stunden);
  • Mehrtagesmaßnahmen mit mindestens 6 Stunden/ Tag im Durchschnitt, jedoch in der Regel nicht länger als 14 Tage;
  • Wochenendveranstaltungen (Freitag, Samstag, Sonntag) mit mind. 14 Stunden;
  • Seminarreihen, wovon innerhalb von 6 Monaten mindestens 3 Veranstaltungen mit je 2 Stunden durchzuführen sind; dabei sind ausschließlich Themen der Jugendbildung zu behandeln

Zuwendungsempfänger


Antragsberechtigt sind die im SJR vertretenen Jugendorganisationen.


Umfang der Förderung


Förderfähige Kosten

  • Fahrtkosten;
  • Verpflegungs-und Übernachtungskosten;
  • Raummieten;
  • Honorare und Referentenkosten;
  • notwendige Arbeits- und Sachkosten, die in unmittelbarem inhaltlichen Zusammenhang mit der Maßnahme beim Träger oder bei Mitarbeiter:innen entstehen.

Höhe der Förderung

Der Zuschuss beträgt bis zu 8,50 € je Tag und Teilnehmer:in bei Mehrtages- und Wochenendmaßnahmen.
Pro Seminarabend beträgt der Zuschuss 3,00 € je Tag und Teilnehmer*in.
Der Zuschuss darf den Fehlbetrag nicht übersteigen

Verfahren der Antragsstellung


Die Anträge sind auf einem Formblatt, spätestens 8 Wochen nach Abschluss der Maßnahme, einzureichen.Den Anträgen sind beizufügen:

  • die Ausschreibung bzw. Einladung;
  • die Teilnehmer:innen-Liste;
  • ein Bericht, aus dem
    • die Zielsetzung der Maßnahme;
    • der zeitliche Ablauf;
    • das jeweilige Arbeitsthema und
    • die angewandten Methoden ersichtlich sind sowie
    • ggf. weitere Unterlagen, die die Durchführung der Maßnahmen verdeutlichen.
  • Eine Einnahmen-und Ausgabenaufstellung. Bei einer Antragssumme von 100,00 €oder höher sind zusätzlich die Ausgabenbelege in Kopie beizufügen.

Antragsformular


Das Formblatt für die Antragsstellung findet ihr unter dem folgenden Button. Der Antrag lässt sich nach dem Download direkt am PC ausfüllen.