Aufnahme in den Stadtjugendring Ansbach

Um die Förderung des Ansbacher Stadtjugendrings zu beantragen und um weitere Vergünstigungen (wie etwa das günstige Entleihen von Ausrüstung) in Anspruch nehmen zu können, muss der Verband oder Verein Mitglied des Stadtjugendrings sein.

Voraussetzungen

  • Gewährleistung demokratischer Willensbildung
  • Mindestens einjährige Tätigkeit in wesentlichen Aufgaben der Jugendarbeit
  • Möglichkeit die Aufgaben des Bayerischen Jugendrings mitzutragen und zu unterstützen
  • Anerkennung der Satzung des Bayerischen Jugendrings
  • Keine Bindung an parteipolitische Prozesse
  • Interner Beschluss des Aufnahmeantrags

Siehe §4 Aufnahmevoraussetzungen, Satzung des Bayerischen Jugendrings

Verfahren

  • Schriftlicher Aufnahmeantrag beim zuständigen Stadtjugendring
  • Nachweis über die Erfüllung der Voraussetzungen
  • Prüfung durch den Stadtjugendring sowie durch den Bayerischen Jugendring
  • Entscheidung durch den Landesvorstand des Bayerischen Jugendrings

Siehe §5 Aufnahmeverfahren, Satzung des Bayerischen Jugendrings.