Aktivierungskampagne 2022 in Ansbach

Allgemeines zur Kampagne


Die Corona-Pandemie verursachte Isolation und Passivität bei jungen Menschen sowie Frust und Erschöpfung bei vielen Mitarbeitenden in der Jugendarbeit.

Im Rahmen einer Aktivierungskampagne zur Stärkung der Jugendarbeit werden einmalig zusätzliche Mittel durch die Bayerische Staatsregierung zur Verfügung gestellt. Damit sollen Akteure der Jugendarbeit in die Lage versetzt werden, schnell und unkompliziert Veranstaltungen für junge Menschen durchzuführen. Hauptziel soll dabei sein, junge Menschen miteinander in Kontakt zu bringen und für die Angebote der Jugendarbeit vor Ort zu gewinnen. Im Rahmen von Kooperationen mit dem Stadtjugendring Ansbach können Akteure der Jugendarbeit (z.B. Jugendgruppen, Jugendverbände, OKJA, KoJa etc.) Unterstützung für Begegnungsveranstaltungen erhalten.

Die Kampagne soll diese jungen Menschen und Mitarbeitende der Jugendarbeit (wieder) neu für die Angebote der Jugendarbeit gewinnen.

Für diese Veranstaltungen stehen in der Stadt Ansbach insgesamt 22.000 € zur Verfügung.

  • Die Aktivierungskampagne ist bis 31.12.2022 befristet.
  • Die Mittel können nicht ins nächste Jahr übertragen werden.
  • Der Zeitpunkt der Kostenentstehung für die Aktivitäten muss im Kalenderjahr 2022 liegen.

Mehr Informationen zur Aktivierungskampagne findet Ihr auf den Seiten des BJR.

Wofür kann eine Kooperation geschlossen werden?


Es können Kooperationen für Veranstaltungen geschlossen werden, die der Aktivierung oder Begegnung von Jugendlichen und ehrenamtlichen Mitarbeiter:innen in der Jugendarbeit der Stadt Ansbach dienen.

Wie hoch ist der Kooperationsbeitrag?


  • Der Kooperationsbeitrag wird in Höhe der tatsächlichen Ausgaben bis zur Höhe des Fehlbetrags, maximal bis zu einem Höchstbetrag von 500 € ausgezahlt.
  • Abgerechnet werden können alle zur Maßnahme aufgewendeten Sach-, Honorar- und Reiseausgaben.

Wie kommt eine Kooperation zustande?


  • Füllt die Interessensbekundung aus und schickt sie bis zum 15.08.2022 an info@sjr-ansbach.de.
  • Alle eingegangenen Bekundungen werden dann vom Vorstand gesichtet.
  • Im Anschluss nehmen wir Kontakt auf und schließen mit euch die Kooperationsvereinbarung.

Wie passiert die Abrechnung?


  • Der Verwendungsnachweis ist bis 4 Wochen nach Abschluss der Maßnahme per E-Mail an info@sjr-ansbach.de als PDF beim Stadtjugendring Ansbach einzureichen.
  • Alle Inhalte des Verwendungsnachweises findet ihr am Ende der Seite.
  • Bitte füllt außerdem den Sachbericht aus. (Max. 2 DIN A4-Seiten)

Hinweis: Die Unterlagen des Verwendungsnachweises werden nach Eingang geprüft und die Auszahlung des Kooperationsbeitrags an euch veranlasst.

Öffentlichkeitsarbeit


Bei allen Aktivitäten müssen folgende Hinweise zwingend verwendet werden:

  • Text 1: „Dieses Projekt wird aus dem ‚Bayerischen Aktionsplan Jugend‘ des Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales durch den Bayerischen Jugendring gefördert.“
  • Text 2: „In Kooperation mit dem Stadtjugendring Ansbach“

Bei allen Informations- und Publizitätsmaßnahmen müssen die Logos des Bayerischen Jugendrings, zum Aktionsplan Jugend, SJR und die Wort-Bildmarke des StMAS enthalten sein. Über den nachstehenden Link kann das Logopaket heruntergeladen werden.


Formulare


Alle Unterlagen zur Aktivierungskampagne stehen hier zum Download bereit.






In aller Kürze zusammengefasst:


  1. Interessensbekundung ausfüllen
  2. Rückmeldung vom Stadtjugendring abwarten
  3. Kooperationsvereinbarung schließen
  4. Veranstaltung bewerben (auf Logos und Text achten)
  5. Veranstaltung durchführen
  6. Verwendungsnachweis bis 4 Wochen nach Abschluss einreichen

Bei Rückfragen gerne an Michael Richter per Mail an info@sjr-ansbach.de oder telefonisch unter der 0981 17611 wenden.