Fördertitel 1 – Basisförderung für zentrale Planungs- und Leitungsaufgaben

Zweck und Gegenstand der Förderung


Die in der Stadt Ansbach tätigen Jugendorganisationen sollen durch diese Förderung in die Lage versetzt werden, ihre allgemeinen Aufgaben auf Stadtebene wahrzunehmen. Zu diesen Aufgaben gehört insbesondere die Koordination der einzelnen Gruppen der Jugendorganisation, sowie deren Vernetzung und Leitungsaufgaben. Darüber hinaus sollen Jugendorganisationen in die Lage versetzt werden, sich jugendpolitisch zu positionieren und damit aktiv im Stadtjugendring mitzuarbeiten.

Gefördert werden entsprechend dem Zweck der Förderung vor allem Verwaltungs- und Reisekosten, aber auch entstehende Kosten für Gremien.

Zuwendungsempfänger


Antragsberechtigt sind die im SJR vertretenen Jugendorganisationen. Gibt es im Gebiet der Stadt Ansbach mehr als eine Gruppe der Jugendorganisation, so ist nur die niedrigste Gliederung der Jugendorganisation, die das gesamte Gebiet der Stadt Ansbach umfasst („Stadtverband“), antragsberechtigt.

Umfang der Förderung


Zuwendungsfähig sind insbesondere Reisekosten und Kosten für Gremien, Öffentlichkeitsarbeit, Verwaltungskosten und Geschäftsbedarf.

Diese werden über eine Pauschale bezuschusst. Die Höhe der Pauschale richtet sich nach der Anzahl der Stimmen in der SJR-Vollversammlung.

  • Jugendgruppen und Jugendverbände mit einer Stimme in der SJR-Vollversammlung erhalten eine jährliche Pauschale von 300,- €.
  • Jugendverbände mit zwei Stimmen in der SJR-Vollversammlung erhalten eine jährliche Pauschale von 500,- €.
  • Jugendverbände und Dachverbände drei oder vier Stimmen in der SJR-Vollversammlung erhalten eine jährliche Pauschale, die unter den Mitgliedsverbänden aufzuteilen ist. Der hierfür zur Verfügung stehende Fördertopf wird gleichmäßig durch die Anzahl der Antragstellenden geteilt. Die Obergrenze der Förderung pro antragstellendem Verband beträgt 1.500,- €.

Fördervoraussetzungen


Der Zuwendungsempfänger muss über mindestens eine aktive Gruppe in der Stadt Ansbach verfügen. Er weist dies insbesondere durch die Benennung einer:eines Ansprechpartner:in sowie durch die Abgabe eines Tätigkeitsberichts nach.

Verfahren der Antragsstellung


Die Antragstellung erfolgt auf einem Formblatt, spätestens zum 31. Januar des laufenden Jahres.

Den Anträgen sind beizufügen:

  • ein Tätigkeitsbericht des letzten Jahres;
  • eine Liste aller im Stadtgebiet tätiger Gruppen / Mitgliedverbände mit Ansprechpartner:innen.

Antragsformular


Das Formblatt für die Antragsstellung findet ihr unter dem folgenden Button. Der Antrag lässt sich nach dem Download direkt am PC ausfüllen.