Fördertitel 5 – Förderung von Freizeit- und Erholungsmaßnahmen

Zweck und Gegenstand der Förderung


Freizeitmaßnahmen sollen Teilnehmer:innen ein gemeinsames Erleben von Sport, Spiel und Geselligkeit sowie sozialer Erfahrungen ermöglichen und den schonenden Umgang mit Natur und Umwelt fördern. Freizeitmaßnahmen knüpfen an den Interessen der jungen Menschen an, werden von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet. Sie befähigen sie zur Selbstbestimmung und zu gesellschaftlichen Mitverantwortung und regen sie zu sozialem Engagement an.

Gefördert werden mehrtägige Freizeitmaßnahmen, die dem Zweck der Förderung entsprechen.

Eine Förderung ist insbesondere nicht möglich bei:

  • touristischen Unternehmen,
  • Unterhaltungsveranstaltungen,
  • Wettkämpfen,
  • Trainingslagern,
  • Kundgebungen,
  • der laufenden Arbeit von örtlichen Gruppen bzw. der laufenden örtlichen Tätigkeit von Einrichtungen,
  • geschlossenen Treffen von Chören, Orchestern, Laienspielgruppen sowie
  • schul-und berufsqualifizierenden Aus-und Fortbildungen;
  • Kommunions-/ Firm-oder Präparanden-Konfirmandenfreizeiten,
  • Verbandstreffen und verbandsspezifische Veranstaltungen.

Zuwendungsempfänger


Antragsberechtigt sind die in den SJR zusammengeschlossenen Jugendorganisationen und andere in der Stadt Ansbach öffentlich anerkannte freie Träger der Jugendhilfe, die Angebote im Bereich der Jugendarbeit vorhalten.

Umfang der Förderung


Förderfähige Kosten:

  • Fahrtkosten;
  • Verpflegung und Übernachtung;
  • Raummieten;
  • Honorare;
  • Programm-und Materialkosten.

Die Höhe der Förderung beträgt bei mehrtätigen Maßnahmen 3,00 € pro Tag und Teilnehmer:in/ Betreuer:in.

Für Juleica-Inhaber:innen sowie für hauptamtlich oder –beruflich für die Antragsteller:in tätige Mitarbeiter:innen mit abgeschlossener pädagogischer Berufsausbildung, erhöht sich der Tagessatz für jede:n Betreuer:in jeweils um 100%.

Der Zuschuss darf den Fehlbetrag nicht übersteigen.

Fördervoraussetzungen


  • Die Maßnahmen müssen dem Zweck und Gegenstand der Förderrichtlinien entsprechen;
  • Kinder und Jugendliche sollen aktiv an der Vorbereitung und Durchführung der Maßnahme beteiligt sein;
  • Maßnahmen sollen mindestens eine Übernachtung beinhalten und sollen höchstens 21 Tage dauern. An- und Abreise gelten als ein Tag, wenn die Maßnahme nach 10:00 Uhr am Anreisetag beginnt und vor 17:00 Uhr am Abreisetag beendet ist;
  • Die Teilnehmer:innen dürfen grundsätzlich nicht jünger als 6 Jahre und nicht älter als 26 Jahre sein. Die Teilnehmer:innenzahl beträgt mindestens 8 Personen;
  • Pro angefangene sechs Teilnehmer:innen kann eine Betreuungskraft (auch über 26 Jahren) gefördert werden;
  • Die Teilnehmer:innen sollen grundsätzlich an der gesamten Maßnahme teilnehmen

Verfahren der Antragsstellung


Die Anträge sind auf dem Formblatt des SJR einzureichen;

Den Anträgen sind beizufügen:

  • die Ausschreibung bzw. Einladung;
  • ein zeitlicher Programmablauf mit Kurzbericht über die Aktivitäten einschließlich Vor-und Nachbereitung;
  • eine Teilnehmer:innen-Liste;
  • eine Kostenaufstellung. Bei einer Antragssumme von 100,-€ oder höher sind zusätzlich die Ausgabenbelege in Kopie beizufügen.
  • Kopien der Juleicas und Nachweise der abgeschlossenenpädagogischen Berufsausbildung

Die Anträge sind 8 Wochen nach Durchführung der Maßnahme beim SJR einzureichen.

Antragsformular


Die Formblätter für die Antragsstellung findet ihr unter den folgenden Buttons. Die Anträge lassen sich nach dem Download direkt am PC ausfüllen.



Für Mitgliedsverbände, die sowohl in der Stadt als auch im Landkreis tätig sind, gibt es einen gemeinsam Antrag. Dieser sollte genutzt werden, wenn mehr als 10% der Teilnehmenden aus dem Landkreis sind. Der Antrag ist wie gewohnt auszufüllen und mit Belegen und Bericht beim Stadt- UND Kreisjugendring einzureichen.