Fördertitel 3 – Förderung der Aus- und Weiterbildung ehrenamtlicher Jugendleiter*innen

Zweck und Gegenstand der Förderung


Die im SJR zusammengeschlossenen Jugendorganisationen werden durch eine Förderung ihrer Aus- und Fortbildungsmaßnahmen in der Qualifizierung ihrer ehrenamtlichen Jugendleiter:innen für ihre Tätigkeit unterstützt.

Weiterhin wird die Teilnahme an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen des BJR und seiner Gliederungen, der bayerischen Jugendbildungsstätten sowie der Bezirks-, Landes- und Bundesebene der Mitgliedsorganisationen des BJR unterstützt.

Zuwendungsempfänger


Antragsberechtigt sind die im SJR zusammengeschlossenen Jugendorganisationen. In Einzelfällen können auch Jugendinitiativen, die sich im Aufbau befinden und noch nicht Mitglied im SJR sind, gefördert werden.

Umfang der Förderung


Förderfähige Kosten
Bei eigenen Maßnahmen zur Aus- und Fortbildung:

  • Fahrtkosten;
  • Verpflegung;
  • Übernachtung;
  • Honorare;
  • Referent:innen;
  • Arbeits- / Hilfsmittel, die in unmittelbarem inhaltlichen Zusammenhang mit der Maßnahme beim Träger oder bei Mitarbeiter:innen entstehen.

Bei der Teilnahme an Maßnahmen zur Aus- und Fortbildung von unter 3.3 genannten anderen Anbietern:

  • Fahrtkosten;
  • Teilnahmegebühren.

Höhe der Förderung
Der Zuschuss beträgt bis zu 8,50 € je Tag und Teilnehmer:in bei Mehrtages- und Wochenendmaßnahmen.

Pro 1-Tagesmaßnahmen oder Seminarabend einer Seminarreihe beträgt der Zuschuss 3,00 € je Tag und Teilnehmer:in.

Der Zuschuss darf den Fehlbetrag nicht übersteigen.

Fördervoraussetzungen


Zu Aus- und Fortbildungsveranstaltungen für Jugendleiter:innen zählen alle Ausbildungslehrgänge für Jugendleiter:innen, die zur Erlangung oder Folgeausstellung der Juleica berechtigen. Ferner wird die Teilnahme an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen des BJR und seiner Gliederungen, der bayerischen Jugendbildungsstätten sowie der Bezirks-, Landes- und Bundesebene der Mitgliedsorganisationen des BJR gefördert.

Zuwendungen können beantragt werden für

  • 1-Tagesmaßnahmen (mindestens 6 Stunden);
  • Mehrtagesmaßnahmen, jedoch in der Regel nicht länger als 14 Tage; mit mindestens 6 Stunden/ Tag im Durchschnitt;
  • Wochenendveranstaltungen (Freitag, Samstag, Sonntag) mit mind. 14 Stunden;
  • Seminarreihen, wovon innerhalb von 6 Monaten mindestens 3 Veranstaltungen mit je 2 Stunden durchzuführen sind.

Verfahren der Antragsstellung


Die Anträge sind auf einem Formblatt, spätestens 8 Wochen nach Abschluss der Aus- und Fortbildung, einzureichen.

Den Anträgen sind beizufügen:

Bei eigenen Maßnahmen zur Aus- und Fortbildung:

  • die Ausschreibung bzw. Einladung;
  • die Teilnehmer:innen-Liste;
  • ein Bericht, aus dem die Zielsetzung der Maßnahme, der zeitliche Ablauf, die behandelten Themen und die angewandten Methoden ersichtlich sind, sowie ggf. weitere Unterlagen, die die Durchführung der Maßnahmen verdeutlichen.
  • eine Einnahmen- und Ausgabenaufstellung. Bei einer Antragssumme von 100,00 € oder höher sind zusätzlich die Ausgabenbelege in Kopie beizufügen.

Bei der Teilnahme an Maßnahmen zur Aus- und Fortbildung anderer Anbieter:

  • die Ausschreibung bzw. Einladung, aus der Inhalt und Kosten hervorgehen;
  • eine Teilnahmebestätigung des Trägers des Jugendleiter:innenlehrgangs für alle
  • Teilnehmer:innen;
  • Nachweis der Fahrtkosten für alle Teilnehmer:innen.

Antragsformular


Das Formblatt für die Antragsstellung findet ihr unter dem folgenden Button. Der Antrag lässt sich nach dem Download direkt am PC ausfüllen.