Die in der kreisfreien Stadt Ansbach tätigen Jugendorganisationen sollen durch diese Förderung die Möglichkeit erhalten, ihre allgemeinen Aufgaben auf Stadtebene wahrzunehmen. Zu diesen Aufgaben gehört insbesondere die Koordination der einzelnen Gruppen der Jugendorganisation, sowie deren Vernetzung und sonstige anfallende Leitungsaufgaben. Darüber hinaus sollen Jugendorganisationen in die Lage versetzt werden, sich jugendpolitisch zu positionieren und damit aktiv im Stadtjugendring mitzuarbeiten.
Gefördert werden entsprechend dem Zweck der Förderung vorwiegend Verwaltungs- und Reisekosten, aber auch entstehende Kosten der Gremienarbeit.
Jugendarbeit übernimmt eine einzigartige Rolle in der nicht formellen Bildung junger Menschen. Sie ist geprägt durch Freiwilligkeit, Interessenorientierung und Selbstbestimmung.
Der SJR fördert Jugendverbände, -gemeinschaften und -initiativen, um lokale Bildungsangebote umzusetzen. Die inhaltlichen Schwerpunkte legen die Jugendorganisationen selbst fest, während der SJR durch Beratung und Unterstützung (z. B. Fachkräftevermittlung) die Qualität sichert.
Ziele der außerschulischen Jugendbildung:
- Unterstützung bei der Persönlichkeitsentfaltung,
- Vermittlung von Fähigkeiten und Kenntnissen,
- Befähigung zu Rechtewahrnehmung und gesellschaftlicher Mitverantwortung.
Gefördert werden lokale Angebote in Bereichen wie allgemeine, politische, soziale, gesundheitliche, kulturelle, naturkundliche und technische Bildung. Jede Maßnahme benötigt eine pädagogische Zielsetzung und sollte Jugendliche aktiv einbinden. Örtliche Maßnahmen richten sich vorrangig an Teilnehmende aus dem Stadtgebiet.
Die SJR-Förderung hat Vorrang vor zusätzlichen Landesmitteln; kommunale Mittel sind bei Landesanträgen anzugeben.
Die im SJR zusammengeschlossenen Jugendorganisationen werden durch eine Förderung ihrer Aus- und Fortbildungsmaßnahmen in der Qualifizierung ihrer ehrenamtlichen Jugendleiter:innen für ihre Tätigkeit unterstützt.
Weiterhin wird die Teilnahme an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen des BJR und seiner Gliederungen, der bayerischen Jugendbildungsstätten sowie der Bezirks-, Landes- und Bundesebene der Mitgliedsorganisationen des BJR unterstützt.
Die Förderung soll ehrenamtlich tätigen Jugendleiter:innen einen kleinen Teil ihrer Auslagen ersetzen und gleichzeitig als Anerkennung ihres geleisteten Engagements dienen. Die Qualifizierung der Jugendarbeit durch den Erwerb einer Juleica soll dabei auch gestärkt werden. Die Förderung kommt den ehrenamtlich Tätigen persönlich zu.
Freizeitmaßnahmen fördern gemeinsames Erleben, soziale Erfahrungen und Nachhaltigkeit und orientieren sich an den Interessen junger Menschen, die sie aktiv mitgestalten. Sie stärken Selbstbestimmung, gesellschaftliche Mitverantwortung und soziales Engagement.
Gefördert werden mehrtägige Freizeitmaßnahmen, die diesen Zielen entsprechen.
Nicht förderfähig sind u. a.:
- Touristische Unternehmen, Unterhaltungsveranstaltungen, Wettkämpfe, Trainingslager, Kundgebungen
- Laufende Arbeit von Gruppen oder Einrichtungen
- Geschlossene Treffen (z. B. Chöre, Orchester, Laienspielgruppen)
- Schulische/berufliche Aus- und Fortbildungen
- Religiöse Freizeiten (z. B. Kommunion, Firmung, Konfirmation)
- Verbandstreffen oder verbandsspezifische Veranstaltungen
Hinweis: Sollten mehr als 10 % der Teilnehmenden aus dem Landkreis Ansbach stammen, ist der Antrag ZUSÄTZLICH beim KJR Ansbach einzureichen.
Die Förderung soll die Durchführung besonderer Projekte wie auch Aktivitäten zu festgelegten inhaltlichen Schwerpunkten ermöglichen. Damit wird ermöglicht sowohl projekt- als auch zielgruppenorientiert neue Formen und Inhalte der Jugendarbeit aufzugreifen und zu erproben.
Gegenstand der Förderung sind einmalige, befristete Projekte und Aktivitäten der Jugendarbeit, die verantwortliches und selbständiges Handeln und kritisches Denken sowie soziales und solidarisches Verhalten fördern.
Die im SJR zusammengeschlossenen Jugendorganisationen sollen über geeignete Geräte und Materialien verfügen, um ihre pädagogische Arbeit wirkungsvoll und erfolgreich zu gestalten.
Gefördert wird die Beschaffung oder Reparatur von Geräten und Materialien für die Jugendarbeit.