Fördertitel 4: Förderung ehrenamtlich tätiger Jugendleiter:innen (Juleica-Förderung)

Die Förderung soll ehrenamtlich tätigen Jugendleiter:innen einen kleinen Teil ihrer Auslagen ersetzen und gleichzeitig als Anerkennung ihres geleisteten Engagements dienen. Die Qualifizierung der Jugendarbeit durch den Erwerb einer Juleica soll dabei auch gestärkt werden. Die Förderung kommt den ehrenamtlich Tätigen persönlich zu.

Alle Infos auf der Seite 12 der Zuschussrichtlinien.