Fördertitel 1: Basisförderung Jugendorganisationen für zentrale Planungs- und Leitungsaufgaben

Die in der kreisfreien Stadt Ansbach tätigen Jugendorganisationen sollen durch diese Förderung die Möglichkeit erhalten, ihre allgemeinen Aufgaben auf Stadtebene wahrzunehmen. Zu diesen Aufgaben gehört insbesondere die Koordination der einzelnen Gruppen der Jugendorganisation, sowie deren Vernetzung und sonstige anfallende Leitungsaufgaben. Darüber hinaus sollen Jugendorganisationen in die Lage versetzt werden, sich jugendpolitisch zu positionieren und damit aktiv im Stadtjugendring mitzuarbeiten.
Gefördert werden entsprechend dem Zweck der Förderung vorwiegend Verwaltungs- und Reisekosten, aber auch entstehende Kosten der Gremienarbeit.

WICHTIG: Die Antragstellung muss bis 31.01. des laufendes Jahres erfolgen!

 

Alle Infos auf den Seiten 4 bis 5 der Zuschussrichtlinien.
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