Fördertitel 2: Förderung der Jugendbildung

Jugendarbeit übernimmt eine einzigartige Rolle in der nicht formellen Bildung junger Menschen. Sie ist geprägt durch Freiwilligkeit, Interessenorientierung und Selbstbestimmung.

Der SJR fördert Jugendverbände, -gemeinschaften und -initiativen, um lokale Bildungsangebote umzusetzen. Die inhaltlichen Schwerpunkte legen die Jugendorganisationen selbst fest, während der SJR durch Beratung und Unterstützung (z. B. Fachkräftevermittlung) die Qualität sichert.

Ziele der außerschulischen Jugendbildung:

  • Unterstützung bei der Persönlichkeitsentfaltung,
  • Vermittlung von Fähigkeiten und Kenntnissen,
  • Befähigung zu Rechtewahrnehmung und gesellschaftlicher Mitverantwortung.

Gefördert werden lokale Angebote in Bereichen wie allgemeine, politische, soziale, gesundheitliche, kulturelle, naturkundliche und technische Bildung. Jede Maßnahme benötigt eine pädagogische Zielsetzung und sollte Jugendliche aktiv einbinden. Örtliche Maßnahmen richten sich vorrangig an Teilnehmende aus dem Stadtgebiet.

Die SJR-Förderung hat Vorrang vor zusätzlichen Landesmitteln; kommunale Mittel sind bei Landesanträgen anzugeben.

Alle Infos auf den Seiten 6 bis 8 der Zuschussrichtlinien.