Schutzkonzept zur Prävention (Sexualisierter) Gewalt

Im Rahmen unserer Veranstaltungen sind uns junge Menschen anvertraut. Nach dem Sozialgesetzbuch VIII sind wir dazu verpflichtet „Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl [zu] schützen". Wir wollen allen Menschen, die unsere Veranstaltungen besuchen oder sich bei uns engagieren, einen sicheren Ort bieten.

Unser Schutzkonzept hilft uns dabei, das Thema (sexualisierte) Gewalt bewusst zu behandeln. Es bietet Sicherheit im Umgang mit Kindern und Jugendlichen. Es soll aber auch mögliche Täter:innen abschrecken, denn (sexualisierte) Gewalt ist bei uns KEIN Tabuthema.

Für alle Kinder und Jugendlichen an unseren Veranstaltungen haben wir ein offenes Ohr. Unserem Schutzauftrag sind wir verpflichtet. Dazu stehen wir auch im engen Austausch mit regionalen Hilfeangeboten, Beratungsstellen und den Jugenämtern. Unsere ehrenamtlichen Jugendleiter:innen werden regelmäßig geschult.

Das Schutzkonzept in der aktuell gültigen Fassung ist hier einsehbar.

Download Institutionelles Schutzkonzept

Pool der Hilfen - Du bist nicht allein!

Im Pool der Hilfen des Landkreises Ansbach werden Hilfeinstitutionen in Stadt und Landkreis Ansbach zusammengefasst. Eltern, Erziehungsberechtigte, Lehrer:innen, sowie Kinder und Jugendliche erhalten einen Überblick der Kontaktdaten der öffentlichen Institutionen, Verbände und von Expert:innen. Denn du bist nicht allein! Es gibt Zeiten und Herausforderungen, in denen jede:r Hilfe braucht. Du hast das Recht, dir Unterstützung zu suchen.

Hier geht es zu den Hilfsangeboten.