Fördertitel 5: Förderung von Freizeit- und Erholungsmaßnahmen

Freizeitmaßnahmen fördern gemeinsames Erleben, soziale Erfahrungen und Nachhaltigkeit und orientieren sich an den Interessen junger Menschen, die sie aktiv mitgestalten. Sie stärken Selbstbestimmung, gesellschaftliche Mitverantwortung und soziales Engagement.

Gefördert werden mehrtägige Freizeitmaßnahmen, die diesen Zielen entsprechen.

Nicht förderfähig sind u. a.:

  • Touristische Unternehmen, Unterhaltungsveranstaltungen, Wettkämpfe, Trainingslager, Kundgebungen
  • Laufende Arbeit von Gruppen oder Einrichtungen
  • Geschlossene Treffen (z. B. Chöre, Orchester, Laienspielgruppen)
  • Schulische/berufliche Aus- und Fortbildungen
  • Religiöse Freizeiten (z. B. Kommunion, Firmung, Konfirmation)
  • Verbandstreffen oder verbandsspezifische Veranstaltungen

Hinweis: Sollten mehr als 10 % der Teilnehmenden aus dem Landkreis Ansbach stammen, ist der Antrag ZUSÄTZLICH beim KJR Ansbach einzureichen.

Alle Infos auf den Seiten 13 bis 15 der Zuschussrichtlinien.