Fördertitel 6: Förderung von Veranstaltungen und Projekten

Die Förderung soll die Durchführung besonderer Projekte wie auch Aktivitäten zu festgelegten inhaltlichen Schwerpunkten ermöglichen. Damit wird ermöglicht sowohl projekt- als auch zielgruppenorientiert neue Formen und Inhalte der Jugendarbeit aufzugreifen und zu erproben.
Gegenstand der Förderung sind einmalige, befristete Projekte und Aktivitäten der Jugendarbeit, die verantwortliches und selbständiges Handeln und kritisches Denken sowie soziales und solidarisches Verhalten fördern.

Alle Infos auf den Seiten 16 bis 17 der Zuschussrichtlinien.