Materialverleih für Jugendarbeit

Eine der zentralen Aufgaben des SJR Ansbach ist die Förderung der Jugendarbeit in und um Ansbach. Um die Arbeit der Jugendorganisationen zu unterstützen, gibt es im SJR ein kleines Verleihprogramm.

Für eure Veranstaltungen haben wir verschiedenstes Kleinmaterial im Verleih. Unser Angebot seht ihr unten.

Unsere Verleihzeiten sind in der Regel wochentags von 9:00 bis 12:00 Uhr.



NEU: Umsatzsteuerregelung


Seit 01.01.2023 findet die neue Regelung zur Umsatzsteuer Anwendung. Das bedeutet, dass bestimmte Verleihvorgänge der Umsatzsteuerpflicht unterliegen und nur Verleihvorgänge an bestimmte Entleihende bzw. Entleihzwecke von der Umsatzsteuerpflicht befreit sind. Um zu prüfen, ob die Verleihanfrage der Umsatzsteuerpflicht unterliegt oder nicht, bitten wir, wahrheitsgemäß anzugeben ob es sich beim Entleihenden um einen anerkannten Träger der freien Jugendhilfe (z.B. die Mitgliedsvereine und Verbände in den Stadt- und Kreisjugendringen, Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts, Verbände der freien Wohlfahrtspflege, siehe auch www.blja.bayern.de) handelt oder ob die Verleihgegenstände ausschließlich zum Zweck der Kinder- und Jugendarbeit gem. § 11 SGB Vlll genutzt werden (siehe https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__11.html).

Unser Verleih erfolgt ausschließlich an anerkannte Träger der freien Jugendhilfe oder zum Zweck der Kinder- und Jugendarbeit. Ein Verleih an Privatpersonen oder gewerbliche Anbieter erfolgt nicht!

Sollte es Fragen oder Unklaheiten geben, gerne an die Geschäftsstelle wenden.