Allgemeine Geschäftsbedingungen
Natürlich gelten für die Vermietung von Zelten oder dem Bus andere Vertragsbedingungen als für die verschiedenen Veranstaltungen. Für die verschiedenen Vertragstypen haben wir unterschiedliche Geschäftsbedingungen ausgearbeitet. Vorerst finden Sie hier die AGB für unsere Veranstaltungen.
Veranstaltungen
1. Vertragsschluss
Der Vertrag kommt zwischen dem Stadtjugendring Ansbach (SJR) und dem Teilnehmer zustande. Der Vertrag kommt frühestens mit der vollständigen Zahlung des Teilnahmebeitrags zustande.
2. Nichtantritt der Veranstaltung
Ein Anspruch auf Erstattung des Teilnahmebeitrags bei Nicht-Teilnahme besteht nur bei Krankheit in Verbindung mit einem ärztlichen Artest.
3. Bilder-/Videoaufnahmen
Die Rechte an während der Veranstaltung durch den SJR und seine Erfüllungsgehilfen angefertigtes Bild- und/oder Videomaterial verbleiben beim SJR. Ein Anspruch der Teilnehmer aufgrund der Verwendung von Aufzeichnung besteht nicht.
Der SJR Verpflichtet sich, die oben bezeichneten Aufnahmen nur zu Werbe- und/oder Selbstdarstellungszwecken zu verwenden.
4. Programm
Es besteht kein Anspruch auf die Durchführung eines bestimmten Programms oder Programmelemente. Die Ausgestaltung des Programms obliegt dem SJR und wird im Rahmen pädagogischer Maßstäbe nach besten Wissen und Gewissen geplant und vorbereitet.
5. Haftungsausschluss
Der SJR sowie seine Erfüllungsgehilfen haften für Schäden nur insoweit, wie sie durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit hervorgerufen werden.
6. Schlussbestimmungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die Bestimmungen im übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine durchführbare Regelung, die den verfolgten Zweck am ehesten erreicht.